Forschungszulage

Forschungszulage

 

Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage (FZulG) stellen. Diese Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung, mit der die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden soll.

 

Und um das deutschlandweit umzusetzen, kann jedes Unternehmen in Deutschland – unabhängig von dessen Größe, ein Antrag für die Forschungszulage einreichen.

Mit der Forschungszulage können zum Beispiel 25 % der Personalkosten für eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bezuschusst werden.

Gefördert werden zudem Aufwendungen für Auftragsforschung (60 % des Entgeldes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet) unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.

 

 

 

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Maximal können pro Jahr pro Unternehmen 4 Mio. Euro für förderfähige Aufwendungen beantragt werden. Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen, förderbaren Kosten. Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt daher 1 Million Euro pro Geschäftsjahr. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt.

Welche Tätigkeiten sind Förderfähig?

Für die Identifizierung von förderfähiger Forschung und Entwicklungstätigkeiten (FuE) sind die folgenden Merkmale definiert, die bei jeder zielgerichteten FuE-Tätigkeit gegeben sein müssen. Hiernach muss ein FuE-Vorhaben:

Auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig)

Auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten oder Hypothesen beruhen (schöpferisch)

In Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein (ungewiss)

Einem Plan folgen und budgetiert sein (systematisch) und

Zu Ergebnissen führen die übertragbar sind bzw. reproduziert werden können (übertragbar)

Zusammengefasst bedeutet dies, dass FuE immer darauf abzielen, anhand innovativer Konzepte oder Hypothesen originär neue Erkenntnisse zu gewinnen. Das Endergebnis, oder zumindest der für seine Erreichung erforderliche Zeit- und Ressourcenaufwand, muss dabei im Wesentlichen ungewiss sein.

Um eine positive Entscheidung über Ihren Antrag zu erhalten, müssen die im Antrag beschriebenen FuE-Aktivitäten mindestens die folgenden drei Kriterien erfüllen:

Neuartigkeit

Die Gewinnung neuer Erkenntnisse ist eine grundlegende Bedingung für jedes FuE-Vorhaben. Die Verfolgung originärer und herausfordernder Ziele durch die Schaffung von originär neuem Wissen oder neuen Erkenntnissen ist eines der Hauptkriterien von FuE.

Im Unternehmenssektor muss die potenzielle Neuartigkeit von FuE-Projekten vor dem Hintergrund des existierenden Erkenntnisstands der jeweiligen Branche evaluiert werden. Die im Rahmen eines Projekts durchgeführte FuE-Tätigkeit muss zu Erkenntnissen führen, die für das Unternehmen neu sind und im betreffenden Wirtschaftszweig noch nicht (regelmäßig) genutzt werden.

Risiko/Unwägbarkeit

Die für FuE-Aktivitäten typische Ungewissheit entsteht dadurch, dass vor dem Beginn der Tätigkeiten die Art des Ergebnisses und/oder die Ausgaben einschließlich der Zeitaufwände (vor allem in Bezug auf die mit den Tätigkeiten verfolgten Ziele) erstmal noch nicht präzise bestimmt werden können.

Das bedeutet, dass nicht nur im Fall der Grundlagenforschung, sondern auch bei industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung in Bezug auf Kosten- oder Zeitaufwand Ungewissheit besteht. Oder aber auch darüber, ob die Ziele des jeweiligen Vorhabens überhaupt erreicht werden können. Das Merkmal des Risikos beziehungsweise der Unwägbarkeit ist dann erfüllt, wenn wissenschaftliche oder technische Hemmnisse, Risiken oder Herausforderungen bestehen, die die Zielerreichung gefährden könnten.

Planmäßigkeit

FuE ist eine Tätigkeit, die systematisch durchgeführt wird. In diesem Kontext bedeutet systematisch beziehungsweise formalisiert, dass für die FuE-Tätigkeiten ein Plan aufgestellt wird und sowohl die einzelnen Verfahrensschritte als auch die Ergebnisse dokumentiert werden. Hierfür müssen mindestens die folgenden Aspekte geplant und festgelegt werden:

  1. Zweck und Ziele
  2. Begin und ungefähres Ende des Vorhabens (Zeitplan)
  3. Aufgaben, Arbeitspakete, Meilensteine und Zwischenergebnisse (Arbeitsplan)
  4. Personal und Sachausgaben (Personal- und Ressourcenplan)
  5. Finanzierung der Personalkosten und Sachausgaben, zumindest bis zum ersten Zwischenergebnis/Meilenstein (Finanzplan)

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Luc Vaessens

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